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From the magazine SJZ-RSJ 15/2023 | S. 774-774 The following page is 774

Gesamtes neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023 rechtsverbindlich

Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) wählt künftig nicht mehr der Bundesrat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), sondern das Parlament. Der Paradigmenwechsel hat verfahrenstechnische und personalrechtliche Auswirkungen, weshalb das nDSG in einigen Punkten präzisiert werden musste. Die angepassten Bestimmungen treten zeitgleich mit dem nDSG auf den 1. September 2023 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt auch die Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis der oder des EDÖB in Kraft, womit gewährleistet ist, dass das gesamte neue Datenschutzrecht auf diesen Zeitpunkt hin rechtsverbindlich wird.