Steuerdaten sollen für statistische Zwecke verwendet werden
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Erhebung von Steuerdaten in die Statistikerhebungsverordnung aufzunehmen. Das Steuergeheimnis bleibt hierbei gewahrt. Für statistische Analysen von Einkommen und Vermögen privater Haushalte sind Steuerdaten der kantonalen Steuerverwaltungen nötig, etwa um die finanziellen Auswirkungen von Reformen in der Steuer- und Sozialpolitik zu beziffern. Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) stellt hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage im Bundesrecht dar. Der Bundesrat hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an statistischen Daten und dem öffentlichen sowie privaten Interesse am Steuergeheimnis vorgenommen und ist zum Schluss gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Statistik Vorrang hat.