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From the magazine SJZ-RSJ 13/2023 | S. 677-677 The following page is 677

Änderung der IV-Verordnung angestrebt

Der Invaliditätsgrad (IV-Grad) bestimmt die Höhe einer IV-­Rente und wird aus dem Vergleich des Einkommens, welches eine Person vor der Invalidität erzielt hat, und jenem, welches sie mit der Invalidität noch erzielt, ermittelt. Der Bundesrat möchte den Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität verbessern. Er hat eine entsprechende Änderung der IV-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die bisher angewendeten hypothetischen Löhne sollen um 10% reduziert werden. Dies trägt den Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung, führt aber zu höheren IV-Renten. Das Parlament hatte neue, invaliditätskonforme Lohntabellen verlangt, deren Ausarbeitung allerdings zu komplex wäre. Die vorgeschlagene Anpassung sei realistisch umsetzbar. Gemäss einer groben Schätzung werden für die IV Mehrkosten von 85 Mio. CHF pro Jahr erwartet. Bei den Ergänzungsleistungen werden die jährlichen Mehrkosten auf 23 Mio. CHF geschätzt.