Umsetzung der Solaroffensive
Seit 1. April 2023 sind die Änderungen der Energieverordnung (EnV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft. Die Verordnung des Bundesrates enthält folgende Grundsätze: Zubau-Schwellenwert 2 TWh, Ausschluss von Fruchtfolgeflächen, Baubewilligung durch die Kantone, Höhe der Einmalvergütung bei 60% der anrechenbaren Investitionskosten, Bewilligung der Vergütung der notwendigen Netzverstärkungen durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Sie ermöglichen die Umsetzung der Änderungen des Energiegesetzes (EnG), welche die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtern und eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60% der Investitionskosten festlegen. Die Änderungen des EnG gelten seit dem 1. Oktober 2022 und sind befristet bis 2025.