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From the magazine SJZ-RSJ 12/2023 | S. 625-625 The following page is 625

Umsetzung der Solaroffensive

Seit 1. April 2023 sind die Änderungen der Energieverordnung (EnV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft. Die Verordnung des Bundesrates enthält folgende Grundsätze: Zubau-Schwellenwert 2 TWh, Ausschluss von Fruchtfolgeflächen, Baubewilligung durch die Kantone, Höhe der Einmalvergütung bei 60% der anrechenbaren Investitionskosten, Bewilligung der Vergütung der notwendigen Netzverstärkungen durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Sie ermöglichen die Umsetzung der Änderungen des Energiegesetzes (EnG), welche die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtern und eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60% der Investitionskosten festlegen. Die Änderungen des EnG gelten seit dem 1. Oktober 2022 und sind befristet bis 2025.