Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 12/2023 | S. 625-625 The following page is 625

Änderung des Umweltschutzgesetzes

Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) möchte der Bundesrat gemäss Botschaft die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. In Bezug auf Altlasten regelt die Revision verbindlich die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen. Die Kosten der Sanierung würden zu 60% vom Altlasten-Fonds der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) übernommen. Des Weiteren sollen Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abgestimmt werden. Für Baubewilligungen würden die lärmrechtlichen Kriterien dann neu bereits im USG aufgelistet. Dies mit dem Ziel, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in bereits überbauten Gebieten sollen Freiräume für die Erholung geschaffen und weitere Massnahmen für den Schutz der Ruhe vorgesehen werden. Schliesslich soll die Revision das Umweltstrafrecht bei organisierter Kriminalität verschärfen. Vorgesehen ist u.a., das Strafmass für schwere Delikte zu erhöhen.