Bundesgericht, Urteil 1B_460/2022 vom
Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 123 Abs. 2 StPO. Die um unentgeltliche Rechtspflege ersuchende Privatklägerschaft muss in jedem Verfahrensstadium darlegen, dass die Zivilklage nicht aussichtslos erscheint.
From the magazine SJZ-RSJ 9/2023 | S. 488-489 The following page is 488
Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 123 Abs. 2 StPO. Die um unentgeltliche Rechtspflege ersuchende Privatklägerschaft muss in jedem Verfahrensstadium darlegen, dass die Zivilklage nicht aussichtslos erscheint.
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