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From the magazine SJZ-RSJ 8/2023 | S. 419-431 The following page is 419

Miteigentum im Stockwerkeigentum

Gewöhnliches Miteigentum und Stockwerkeigentum sind zwei Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums, die praktisch gesehen oft getrennt in Erscheinung treten. Jedoch gibt es auch Konstellationen, in denen Miteigentum in einem Stockwerkverhältnis begründet wird. Ein solcher Fall liegt bspw. dann vor, wenn eine Stockwerkeigentumseinheit als Autoeinstellhalle konzipiert und im Miteigentum der Stockwerkeigentümer gehalten wird. Daran lassen sich im vorliegenden Beitrag praxisrelevante Fragestellungen in Bezug auf die Ausgestaltung des Miteigentums, offene Forderungen der beteiligten Eigentümer sowie die Voraussetzungen der Aufhebung des Miteigentums diskutieren.

La copropriété ordinaire et la propriété par étages sont deux domaines de la propriété collective qui, dans la pratique, apparaissent souvent séparément. Cependant, il existe aussi des constellations dans lesquelles la copropriété est établie dans un rapport de propriété par étages. Ce cas se présente par exemple lorsqu’une unité…

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