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From the magazine SJZ-RSJ 8/2023 | S. 417-417 The following page is 417

Die Voraussetzungen zur Einführung eines dritten Geschlechts sind für den Bundesrat nicht gegeben

Die Schweizer Gesellschaft basiert gemäss Bundesrat nach wie vor stark auf dem binären Geschlechtermodell. Darum seien derzeit die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder für einen generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister nicht gegeben. Für eine Änderung des binären Geschlechtermodells müssten zudem zahlreiche Anpassungen der Verfassung und der Gesetze von Bund und Kantonen vorgenommen werden. In der Schweiz werden Personen ab dem Zeitpunkt der Geburt im Personenstandsregister als «männlich» oder «weiblich» eingetragen. Der Eintrag darf nicht offenbleiben, ebenso darf keine weitere Geschlechtskategorie gewählt werden. Dies ist nötig, da an den Eintrag des Geschlechts zahlreiche rechtliche Konsequenzen geknüpft sind. Bevor ein neues Geschlechtermodell mit allen Konsequenzen eingeführt würde, müsste ein intensiver gesellschaftlicher Diskurs stattfinden, was nach Meinung des Bundesrats noch nicht ausreichend geschehen ist. Diese Haltung teilt auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) in ihrem Bericht aus dem Jahr 2020.