Bundesgericht, Urteil 6B_787/2022 vom
Art. 258 StGB. Die Berner Justiz ist zu Recht nicht auf eine Beschwerde eingetreten, die sich gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens gegen den früheren Leiter der Covid-19-Task-Force wegen…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2023 | S. 392-393 The following page is 392
Art. 258 StGB. Die Berner Justiz ist zu Recht nicht auf eine Beschwerde eingetreten, die sich gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens gegen den früheren Leiter der Covid-19-Task-Force wegen…
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