Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz soll revidiert werden
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) soll im Auftrag des Bundesrats bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) ausarbeiten. Dieses regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel und ist seit Januar 2016 in Kraft. Das EFD kommt in seiner Analyse des FinfraG zum Schluss, dass es sich zwar bewährt habe, in gewissen Bereichen jedoch Handlungsbedarf bestehe. Vor allem sollen Transparenz und Rechtssicherheit weiter gestärkt werden. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nicht finanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.