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From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | S. 241-241 The following page is 241

Vier Verordnungen aus dem Umweltsektor

Der Einsatz von Wärmepumpen hat stark zugenommen und damit auch die mit ihm verbundenen Lärmemissionen. Obwohl die Lärmschutz-Verordnung (LSV) schon heute die Anwohnenden schützt, soll eine Revision der LSV den Umgang mit Vorsorgemassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen vereinheitlichen und vereinfachen. Die Datenbank für Mobilfunkanlagen (Antennendatenbank) schützt die Kantone bei der Aufsicht über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Mobilfunkantennen. Die Datenbank und damit zusammenhängende Abläufe sollen nun rechtlich auf Verordnungsstufe verankert werden. Weiter schlägt der Bundesrat zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten eine Anpassung der Freisetzungsverordnung (FrSV) vor: Das Inverkehrbringen gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen soll verboten werden und der Zoll die Möglichkeit zu Importkontrollen bekommen. Schliesslich soll die CO2-Verordnung dahingehend revidiert werden, dass das Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren, erreicht wird. Wichtig hierfür sind die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Zielwerte für Neuwagen. Die Vernehmlassung der vier Verordnungen dauert bis am 27. März 2023.