Bundesgericht, Entscheid 12T_1/2022 vom
Art. 2 Abs. 3 AufRBGer. Einer Aufsichtsanzeige eines Bundesverwaltungsrichters gegen verschiedene Mitglieder seines Gerichts mit der Begründung, man habe über ihn eine Fiche angelegt, wird keine…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2023 | S. 154-155 The following page is 154
Art. 2 Abs. 3 AufRBGer. Einer Aufsichtsanzeige eines Bundesverwaltungsrichters gegen verschiedene Mitglieder seines Gerichts mit der Begründung, man habe über ihn eine Fiche angelegt, wird keine…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.