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From the magazine SJZ-RSJ 2/2023 | S. 81-87 The following page is 81

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Berichtszeitraum November 2021 bis Oktober 2022

I. Zivilprozessrecht

A. Gesetzgebung

Die Revision der Zivilprozessordnung (ZPO)1 mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung»2 soll punktuelle Anpassungen bringen. Insbesondere sollen die Gerichtskostenvorschüsse halbiert (Art. 98 E-ZPO) und der Einsatz elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübertragung geregelt werden (Art. 141 E-ZPO). In der parlamentarischen Beratung stark debattiert waren insbesondere die Verwendung der englischen Sprache3 und die Änderung der vorsorglichen Massnahmen gegen Medienartikel4. Sodann soll ein Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen eingeführt werden (Art. 160a bzw. Art. 167a E-ZPO), was insbesondere im Verhältnis zu den USA von einiger Bedeutung sein wird. Für praktizierende Anwältinnen und Anwälte relevant ist sodann, dass bei Zustellungen an einem Samstag (was insbesondere bei sog. A-Post-Plus-Sendungen geschehen kann) die Fristen erst am darauffolgenden Werktag zu laufen beginnen sollen (Art. 142 Abs. 1

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