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From the magazine SJZ-RSJ 1/2023 | S. 43-56 The following page is 43

Neues Aktienrecht: Verwendung elektro­nischer Mittel in der General­versammlung

Ab 1. Januar 2023 können Verwaltungsräte entscheiden, ob eine Generalversammlung physisch, hybrid oder virtuell durchgeführt werden soll. Bei hybriden und virtuellen Generalversammlungen hat der Verwaltungsrat sicherzustellen, dass die Identität der Teilnehmer feststeht, die Voten unmittelbar übertragen werden, jeder Teilnehmer Anträge stellen bzw. sich an der Diskussion beteiligen kann und das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann. Dazu erlässt der Verwaltungsrat mit Vorteil ein separates Reglement. In vorliegendem Beitrag werden die Voraussetzungen für solche Generalversammlungen erörtert und es wird ein Musterreglement präsentiert.

A partir du 1er janvier 2023, les conseils d’administration pourront décider si une assemblée générale doit se dérouler en présence physique, sous forme hybride ou…

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