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From the magazine SJZ-RSJ 23/2022 | S. 1121-1121 The following page is 1121

Bericht zum Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht

Der Bundesrat hat am 31. August 2022 einen Bericht zum Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht gutgeheissen. Das Fazit: Beides hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings soll künftig im Gesetz festgehalten werden, unter welchen Voraussetzungen ein bundesnahes Unternehmen gleichzeitig eine Gesellschaft des öffentlichen Interesses ist. Des Weiteren sollen bezüglich der Pensionskassen die Anforderungen an die Qualität der Revisoren überprüft werden.

Im Rahmen der PostAuto-Affäre haben Vertreter der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auf das Risiko hingewiesen, dass wichtige staatsnahe Betriebe nicht von den erfahrensten Revisoren kontrolliert werden. Infolgedessen beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Prüfung, ob künftig alle bundesnahen Unternehmen automatisch Gesellschaften des öffentlichen Interesses sein sollen. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, es sei sinnvoll, bestimmte bundesnahe Unternehmen als öffentliche Gesellschaften zu deklarieren. Hierzu sind klare gesetzliche Kriterien nötig. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.