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From the magazine SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1054-1054 The following page is 1054

OECD/G20-Mindestbesteuerung

Im August hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) grosser Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz von über 750 Mio. Euro eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. November 2022. Die MindStV ist Bestandteil der Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Sie stellt eine Übergangsregelung dar und wird auf Basis einer Verfassungsänderung (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) umgesetzt, bis das entsprechende Gesetz ausgearbeitet ist.

Um die internationale Kompatibilität sicherzustellen, enthält die Verordnung einen Verweis auf die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften. Zudem regelt sie die Aufteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer im Detail. Die Verfahrensregelung wird derzeit noch erarbeitet und später in die Vernehmlassung geschickt. Voraussichtlich wird die MindStV am 1. Januar 2024 in Kraft treten.