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Staats- und Gemeindesteuern

Obergericht Aargau, Verwaltungsgericht, 2. Kammer, Entscheid WBE.2021.145 vom 16. August 2021

§ 39 Abs. 2 StG AG. Unterscheidung zwischen steuerlich nicht abzugsfähigen Um- bzw. Ausbaukosten und hinsichtlich ihrer Werterhaltungsfunktion abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten. Die umfassende Sanierung einer Mietliegenschaft mit der Schaffung neuer Mietwohnungen im Dachgeschoss, einer massgebenden Aufwertung der bisher vermieteten Wohnungen und damit verbunden einer Erhöhung des…

Entwicklungen im Steuerrecht | Le point sur le droit fiscal

In der Berichtsperiode 2021/2022 sind auf dem Gebiet des nationalen Steuerrechts verschiedene Rechtsänderungen in Kraft getreten. Dabei wurde mit dem Erlass des Bundesgesetzes über elektronische Verfahren im Steuerbereich1 sowie mit dem neuen Datenschutzgesetz (revDSG)2 insbesondere die Digitalisierung des Steuerverfahrensrechts vorangetrieben. Im Zusammenhang mit Strafuntersuchungsverfahren,…
Prof. Dr. iur. René Matteotti LL.M., Chantal Neukomm MLaw, Eva Meyer BLaw
SJZ-RSJ 12/2022 | S. 607
Literatur

Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Martin Zweifel hat bereits mehrere Kommentare zum schweizerischen Steuerrecht herausgegeben, darunter beispielsweise den in der Steuerrechtspraxis oft verwendeten und gemeinsam mit Michael Beusch herausgegebenen Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), der bereits in der dritten Auflage vorliegt. Das jüngste Werk aus dieser Reihe ist der Kommentar zum Erbschafts- und…
lic. iur. David Sassan Müller
SJZ-RSJ 3/2021 | S. 159

Verwaltungsgericht Aargau (WNO.2019.1) 16. September 2020

Normenkontrollverfahren Kanton Aargau: Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt die grundsätzlich auch im Einzelfall nicht zu unterschreitende Grenze des steuerlich massgeblichen Eigenmietwerts bei 60% der Marktmiete. Die Eigenmietwertregelung im Kanton Aargau (Einschreiten erst bei Abweichungen von 5% und mehr gegenüber 60%) und deren konkrete Umsetzung (Abstellen auf den Median) genügt…

Verwaltungsgericht Aargau, 16. September 2020 (WNO.2019.1; rechtkräftig)

Normenkontrollverfahren; Festlegung der Eigenmietwerte im Kanton Aargau: Die Eigenmietwerte betragen 60% der Marktmiete (§ 30 Abs. 2 StG). Der Regierungsrat überprüft die Marktlage periodisch. Er unterbreitet dem Grossen Rat Bericht und Antrag, wenn sich die Marktwerte gegenüber den nach § 30 Abs. 2 StG festgelegten Eigenmietwerten um mehr als 5 Prozentpunkte verändert haben (§ 218 Abs. 3 StG)…