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From the magazine SJZ-RSJ 21/2022 | S. 1027-1033 The following page is 1027

Entwicklungen im Vereins- und Stiftungsrecht | Le point sur le droit des associations et fondations

Berichtszeitraum September 2021 bis August 2022

I. Gesetzgebung

A. Stiftungsrechtsrevision verabschiedet – der letzte Akt der Parlamentarischen Initiative Luginbühl

Am 9. Dezember 2014 hat der ehemalige Ständerat Werner Luginbühl die Parlamentarische Initiative zur «Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts» mit acht Massnahmen eingereicht.1 Damals hätte wohl niemand gedacht, dass fast (auf den Tag genau) sieben Jahre vergehen mussten, bis sich die Bundesversammlung zu einer Schlussentscheidung in dieser Angelegenheit durchringen konnte. Am 17. Dezember 2021 hat sie nun eine Teilrevision des Stiftungsrechts verabschiedet, die drei der acht beantragten Massnahmen der Parlamentarischen Initiative umsetzt.2

Da die Referendumsfrist am 7. April 2022 unbenutzt abgelaufen ist, gilt per 1. Januar 2024 ein revidiertes Stiftungsrecht. Es dehnt die Möglichkeit eines Änderungsvorbehalts des Stifters in der Stiftungsurkunde auf Organisationsänderungen aus (Art. 86a nZGB), vereinfacht unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde (Art. 86b nZGB),…

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