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From the magazine SJZ-RSJ 21/2022 | S. 1006-1006 The following page is 1006

Vernehmlassung zur E-ID eröffnet

Nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 soll nun ein staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität eingeführt werden. Der Nationalrat hat dazu sechs gleichlautende Motionen aus allen Fraktionen gutgeheissen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat. Die geplante elektronische Identität (E-ID) dient allen Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, dazu, sich schnell, unkompliziert und sicher ausweisen zu können. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Die vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz dauert bis 20. Oktober 2022. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden und den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten durch das System selber (Privacy by Design) sowie durch Minimierung der Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) gewährleisten.