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From the magazine SJZ-RSJ 20/2022 | S. 964-972 The following page is 964

Entwicklungen im Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht | Le point sur le droit de l’aménagement du territoire, de la construction et de l’environnement

Berichtszeitraum Mitte Juli 2021 bis Mitte Juli 2022

I. Gesetzgebung

A. In Kraft getretene Erlasse

Am 1. Januar 2022 trat eine Teilrevision der Energieverordnung (EnV)1 in Kraft.2 Wasserkraftanlagen können nun auch dann konzessioniert und bewilligt werden, wenn in der kantonalen Richtplanung noch keine geeigneten Gewässerstrecken festgelegt worden sind. Für Projekte, die keine gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt entfalten, bedarf es keiner Grundlage im Richtplan. Schliesslich hält die revidierte EnV fest, ab welchen Schwellenwerten Erweiterungen und Erneuerungen von Wasserkraftwerken im nationalen Interesse sind, und es wird ein neuer Schwellenwert für Speicherkraftwerke eingefürt.

Die revidierte Energieeffizienzverordnung (EnFV)3 trat am 1. April 2022 in Kraft.4 Mit ihr wird bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen der Grundbeitrag von aktuell CHF 700.00 auf CHF 350.00 gesenkt. Im Gegenzug wird der Leistungsbeitrag ab 30 Kilowatt (kW) um CHF 10.00 auf CHF 300.00 pro kW erhöht. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, um…

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