Bundesgericht, Urteile 6B_1434/2021, 6B_1436/2021 vom
Art. 85 StPO. Verschickt die Strafbehörde ein Schreiben mit A-Post statt mit eingeschriebener Post oder auf andere Weise gegen Empfangsbestätigung, ist es an ihr zu beweisen, dass das Schreiben…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2022 | S. 925-926 The following page is 925
Art. 85 StPO. Verschickt die Strafbehörde ein Schreiben mit A-Post statt mit eingeschriebener Post oder auf andere Weise gegen Empfangsbestätigung, ist es an ihr zu beweisen, dass das Schreiben…
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