Bundesgericht, Urteil 1B_387/2021 vom
Art. 16, Art. 22 BV; Art. 255 StPO. Wer als Rädelsführer und nicht bloss als unauffälliger Mitläufer an einer unbewilligten, nicht friedlichen Demonstration teilnimmt, von dem darf ein DNA-Profil…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2022 | S. 923-925 The following page is 923
Art. 16, Art. 22 BV; Art. 255 StPO. Wer als Rädelsführer und nicht bloss als unauffälliger Mitläufer an einer unbewilligten, nicht friedlichen Demonstration teilnimmt, von dem darf ein DNA-Profil…
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