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From the magazine SJZ-RSJ 18/2022 | S. 849-849 The following page is 849

Schweizerische Herkunftsangaben auf Lebensmitteln: Verfahren und Ausnahmen

Die geänderte Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel (HasLV) wird ab 1. Januar 2023 gelten. Die Swissness-Gesetzgebung bestimmt die Voraussetzungen für die Bezeichnung «Schweiz» auf Lebensmitteln. Zudem schreibt sie fest, unter welchen Umständen Ausnahmen möglich sind, etwa dann, wenn Produkte für bestimmte Verwendungszwecke in der Schweiz nicht verfügbar sind. Dieses Ausnahmeverfahren wird mit der Revision vereinfacht: Ab 1. Januar 2023 werden die Organisationen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft selber die Verfügbarkeit von Rohstoffen festlegen und nicht wie bisher der Bund. Die Evaluierung der vorliegenden Änderungen obliegt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welches die Auswirkungen dem Bundesrat in einem Bericht bis Ende 2026 präsentieren wird.