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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2022 | S. 813-820 The following page is 813

Entwicklungen im Strafprozessrecht | Le point sur le droit de la procédure pénale

Berichtszeitraum Juni 2021 bis Mai 2022

I. Gesetzgebung

Änderung der Art. 24 (Sachüberschrift und Abs. 1), Art. 172 Abs. 2 lit. b Ziff. 3, Art. 269 Abs. 2 lit. a und n sowie Art. 286 Abs. 2 lit. a und l StPO1 aufgrund des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vom 25. September 2020, in Kraft getreten am 1. Juli 2021 (AS 2021 360 ff.).

II. Rechtsprechung

A. Allgemeine Verfahrensgarantien

1. Unschuldsvermutung

Nach Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn sie der Ansicht ist, dass Rechtfertigungsgründe einen Straftatbestand unanwendbar machen. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, inwiefern die Unschuldsvermutung (Art. 6 Ziff. 2 EMRK2; Art. 10 Abs. 1 StPO) eines in einem anderen Verfahren angeklagten Angreifers verletzt wird, wenn die…

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