Tonnagebesteuerung von Seeschifffahrtsunternehmen
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet, welche vorsieht, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) besteuert werden können. International hat sich diese sog. Tonnagesteuer bereits bewährt, greifen doch 21 EU-Länder auf eine solche Regelung zurück. Die Gewinnermittlung nach Ladekapazität führt zu einer tieferen Steuerbelastung für profitable Unternehmen. Die Gesetzesvorlage orientiert sich in zentralen Bereichen an den bestehenden Tonnagesteuerregelungen in der EU. Für die Schweiz bedeutet die Einführung, Seeschifffahrtsunternehmen attraktivere Rahmenbedingungen zu bieten. Die Tonnagesteuer ist freiwillig.