Bundesgericht, Urteil 5A_110/2022 vom
Art. 40 Abs. 1 BGG. In Zivilsachen können Parteien vor Bundesgericht nur von Anwälten vertreten werden, die gemäss Anwaltsgesetz dazu berechtigt sind. Ist der von einer Partei bevollmächtigte…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2022 | S. 778-779 The following page is 778
Art. 40 Abs. 1 BGG. In Zivilsachen können Parteien vor Bundesgericht nur von Anwälten vertreten werden, die gemäss Anwaltsgesetz dazu berechtigt sind. Ist der von einer Partei bevollmächtigte…
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