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From the magazine SJZ-RSJ 13/2022 | S. 658-664 The following page is 658

Entwicklungen im Arbeitsrecht | Le point sur le droit du travail

Berichtszeitraum Januar 2021 bis Januar 2022

I. Gesetzgebung

Das Jahr 2021 brachte uns zunächst ein neues «Urlaubsrecht», indem das Parlament einem ganzen Strauss neuer Urlaubsformen stattgab. Nachdem auf den 1. Januar 2021 der zweiwöchige «Vaterschaftsurlaub» und der «Urlaub für die Betreuung von Angehörigen» in Kraft getreten waren,1 folgten auf den 1. Juli 2021 der «Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes» sowie eine sinnvolle Ergänzung der Regelung des Mutterschaftsurlaubes bei Hospitalisierung des Neugeborenen.2 Wie bisher schon der Mutterschaftsurlaub werden auch der Vaterschaftsurlaub und der Urlaub zur Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes über die Erwerbsersatzordnung finanziert.3 Ebenfalls auf den 1. Januar 2021 war ein erster Teil des revidierten Aktienrechts in Kraft getreten, darunter auch die dem Arbeitsrecht nahestehende Regelung über die Vertretung der Geschlechter im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung.4 Im…

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