Bundesgericht, Urteil 6F_2/2022 vom
Art. 50, Art. 44 BGG. Eine Verfehlung des Anwalts – wie die Nichtleistung des geforderten Kostenvorschusses – ist seinem Mandanten zuzurechnen und stellt keine unverschuldete Säumnis dar.
From the magazine SJZ-RSJ 12/2022 | S. 618-619 The following page is 618
Art. 50, Art. 44 BGG. Eine Verfehlung des Anwalts – wie die Nichtleistung des geforderten Kostenvorschusses – ist seinem Mandanten zuzurechnen und stellt keine unverschuldete Säumnis dar.
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