Bundesgericht, Urteil 2C_48/2021 vom
Art. 63 Abs. 2 AIG. Für die Rückstufung altrechtlich erteilter Niederlassungsbewilligungen wegen Integrationsdefiziten müssen sich die Behörden auf Sachverhalte abstützen, die sich nach dem 1. Januar…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2022 | S. 617-618 The following page is 617
Art. 63 Abs. 2 AIG. Für die Rückstufung altrechtlich erteilter Niederlassungsbewilligungen wegen Integrationsdefiziten müssen sich die Behörden auf Sachverhalte abstützen, die sich nach dem 1. Januar…
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