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From the magazine SJZ-RSJ 11/2022 | S. 529-529 The following page is 529

Bundesrat will Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen. Es gilt heute insbesondere in der EU und dem Vereinigten Königreich. Der Bundesrat ist der Auffassung, auch die Schweiz solle dem Abkommen beitreten. Er hat am 30. März 2022 die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesratsbeschluss eröffnet. Diese dauert noch bis 7. Juli 2022. Nach Einschätzung des Bundesrats befördert ein Beitritt der Schweiz zum genannten Übereinkommen die Positionierung der Schweiz nicht nur als Wirtschaftsstandort, sondern auch als Standort für die Austragung internationaler Handelsstreitigkeiten. Der Bundesrat will dabei auch dem Umstand Rechnung tragen, dass bereits verschiedene Kantone die Errichtung von auf solche Streitigkeiten spezialisierten Gerichten diskutieren, und darauf angewiesen seien, dass deren Urteile in der Zukunft international weithin anerkannt würden. Freilich würde ein Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen in einigen Bereichen auch zum Wegfall bisher bestehender Anerkennungshindernisse in der Schweiz führen, die namentlich dem Schutz von in der Schweiz ansässigen Parteien dienen.