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From the magazine SJZ-RSJ 9/2022 | S. 429-429 The following page is 429

Verdacht auf Submissionsabreden in der Westschweiz: WEKO eröffnet Untersuchung

Sprechen sich Anbieterinnen und Anbieter untereinander ab, zu welchem Preis sie Beschaffungsaufträge offerieren und zuteilen wollen, wird dieser Vorgang als kartellrechtlich unzulässige Submissionsabrede bezeichnet.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhielt Hinweise zu mutmasslichen Submissionsabreden von vier Unternehmen aus den Kantonen Fribourg, Jura, Neuenburg und Waadt. Der Verdacht der Submissionsabreden bezieht sich darauf, dass die vier Westschweizer Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehrerer Jahre für Beschaffungen der öffentlichen Hand koordiniert haben sollen. Von der Abrede betroffen sind Ausschreibungen für Strassensanierungen. Die WEKO prüft nun im Rahmen ihrer Untersuchungen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. WEKO-Untersuchungen dauern i.d.R. zwei Jahre.