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From the magazine SJZ-RSJ 6/2022 | S. 306-306 The following page is 306

Bundesrat will für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer die Verfassung ändern*

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die G-20-Staaten haben beschlossen, eine Mindestbesteuerung für Unternehmen mit hohem Umsatz einzuführen. Die Schweiz muss für die Umsetzung die Verfassung ändern. Am 1. Januar 2024 soll die Mindeststeuer in Kraft treten.

L’OCDE et le G-20 ont décidé de définir une imposition minimale pour les entreprises ayant un chiffre d’affaires élevé. Afin de l’appliquer, la Suisse est obligée de changer sa Constitution. L’imposition minimale devra entrer en vigueur le 1er janvier 2024.

International tätige Unternehmen sollen höhere Steuern bezahlen müssen, sofern ihr Umsatz 750 Mio. CHF oder mehr beträgt. Der Mindeststeuersatz beträgt 15%. Vorgesehen ist eine international vereinheitlichte Bemessungsgrundlage. Dies haben die Mitglieder der OECD und die G-20-Staaten beschlossen. Weil die schweizweit einheitliche Besteuerung im Widerspruch zum hiesigen Steuerwettbewerb und den Kompetenzen der Kantone…

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