Bundesgericht, Urteil 1B_562/2021 vom
Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 233 StPO. Ein Sachrichter, der später als Haftrichter amtet und dabei über die Frage des dringenden Tatverdachts zu befinden hat, erfüllt den Anschein der Befangenheit.
From the magazine SJZ-RSJ 4/2022 | S. 195-196 The following page is 195
Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 233 StPO. Ein Sachrichter, der später als Haftrichter amtet und dabei über die Frage des dringenden Tatverdachts zu befinden hat, erfüllt den Anschein der Befangenheit.
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