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From the magazine SJZ-RSJ 2/2022 | S. 100-103 The following page is 100

Gedanken zur Unteilbarkeit der Rechtsstaatlichkeit in der Rechtsfindung

Rechtsfindung ist keine exakte Wissenschaft; sie entspricht nur funktionell einer mathematischen Gleichung, nämlich der Unterordnung eines Tatbestandes unter die zuständige Norm. Was davon abweicht, ist die Auswechselbarkeit der Entscheidungsfaktoren: Die Rechtsfindung hängt von der mit unterschiedlichen Methoden angestrebten Wahrheitsfindung ab, deren Resultat einerseits durch das Netz vorab generell abstrakter Normen gewertet und andererseits durch subjektiv empfundene Wertungssysteme beeinflusst wird. Eine Objektivierung der Entscheidung vermag somit dem Sog der abstrakt vorhandenen Deutungsmöglichkeiten nicht zu entgehen, unterliegt sie doch der Gefahr einer unvermeidbaren Interpretationsvariabilität.

L’application du droit n’est pas une science exacte; elle ne correspond que fonctionnellement à une équation mathématique, à savoir la subordination d’un état de fait à la norme appropriée. Ce qui change, c’est la possibilité de substituer des facteurs de décision à d’autres: l…

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