Bundesgericht, Urteil 1C_683/2020 vom
Art. 29 aBüG. Bei gutgläubigem Irrtum über das Bestehen des Schweizer Bürgerrechts kann sich ein Ausländer erleichtert einbürgern lassen. Die erleichterte Einbürgerung kommt indes nicht in Frage,…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2022 | S. 88-89 The following page is 88
Art. 29 aBüG. Bei gutgläubigem Irrtum über das Bestehen des Schweizer Bürgerrechts kann sich ein Ausländer erleichtert einbürgern lassen. Die erleichterte Einbürgerung kommt indes nicht in Frage,…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.