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From the magazine SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1177-1179 The following page is 1177

Bundespatentgericht, Teilurteil O2019_012 vom

Art. 52 ZPO. Eine nach Aktenschluss durch die Klägerin vorgenommene «Korrektur» der inter partes bzw. verbal eingeschränkten Patentansprüche ist zulässig, wenn sich aus der Begründung der verbalen…

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