Bundesgericht, Urteil 1C_194/2020 vom
Art. 30 Abs. 3 BV. Die Gerichte haben ihre Urteile grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dürfen die Einsichtnahme nicht generell vom Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses…
From the magazine SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1126-1127 The following page is 1126
Art. 30 Abs. 3 BV. Die Gerichte haben ihre Urteile grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dürfen die Einsichtnahme nicht generell vom Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses…
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