Bundesgericht, Urteil 4A_636/2020 vom
Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV; Art. 3 Abs. 2 GlG. Ein Arbeitgeber, der bei der Neubesetzung einer Stelle die Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt, begeht keine Lohndiskriminierung.
From the magazine SJZ-RSJ 22/2021 | S. 1082-1083 The following page is 1082
Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV; Art. 3 Abs. 2 GlG. Ein Arbeitgeber, der bei der Neubesetzung einer Stelle die Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt, begeht keine Lohndiskriminierung.
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.