Bundesgericht, Urteil 1C_109/2021 vom
Art. 312 StGB. Es gibt keine objektiven Hinweise, dass der Zürcher Stadtrat amtsmissbräuchlich gehandelt hat, als er dem Demonstrationsumzug «Marsch fürs Läbe 2021» die Bewilligung verweigerte. Das…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2021 | S. 933-935 The following page is 933
Art. 312 StGB. Es gibt keine objektiven Hinweise, dass der Zürcher Stadtrat amtsmissbräuchlich gehandelt hat, als er dem Demonstrationsumzug «Marsch fürs Läbe 2021» die Bewilligung verweigerte. Das…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.