Bundesgericht, Urteil 4A_317/2020 vom
Art. 69 Abs. 1 EPÜ 2000. Das Bundespatentgericht folgte dem Argument der Klägerin nicht, wonach im Prüfungsverfahren des Streitpatents verschiedene unzulässige Änderungen vorgenommen worden seien,…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2021 | S. 930-931 The following page is 930
Art. 69 Abs. 1 EPÜ 2000. Das Bundespatentgericht folgte dem Argument der Klägerin nicht, wonach im Prüfungsverfahren des Streitpatents verschiedene unzulässige Änderungen vorgenommen worden seien,…
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