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From the magazine SJZ-RSJ 14/2021 | S. 678-678 The following page is 678

Bund intensiviert Videoüberwachung in Asylzentren

Der Bund baut in den Bundesasylzentren die Videoüberwachung aus. Bis im Sommer 2021 sollen weitere Kameras in den Aussen- und Innenräumen montiert werden. Der Ausbau dient unter anderem der Gewaltprävention. Nicht überwacht werden Schlafräume, Toiletten, Duschen und Ähnliches. In Gemeinschaftsräumen, «in den[en] von einer Privat- und Intimsphäre nicht die Rede sein kann», ist eine Videoüberwachung dagegen möglich, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) festhält.

Der Bund stützt sich bei der Massnahme auf Änderungen im Ausländergesetz (AIG), die seit dem 1. April 2020 in Kraft sind. Demnach können Videoaufzeichnungen aus den Zentren vier Monate lang aufbewahrt werden und namentlich in Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden. Die Auswertung darf nur durch die Strafbehörden erfolgen. In Bundesasylzentren war es in den vergangenen Monaten zu gewalttätigen Übergriffen durch das Sicherheitspersonal gekommen.