Bundesgericht, Urteil 1B_138/2021 vom
Art. 224 Abs. 2, Art. 226 Abs. 1 StPO. Die Verletzung der 96-Stunden-Frist führt nicht ohne Weiteres zur Entlassung aus der Haft. In der Regel genügt es, die Verletzung des Beschleunigungsgebots im…
From the magazine SJZ-RSJ 13/2021 | S. 655-656 The following page is 655
Art. 224 Abs. 2, Art. 226 Abs. 1 StPO. Die Verletzung der 96-Stunden-Frist führt nicht ohne Weiteres zur Entlassung aus der Haft. In der Regel genügt es, die Verletzung des Beschleunigungsgebots im…
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