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From the magazine SJZ-RSJ 13/2021 | S. 626-626 The following page is 626

Bund im Verwaltungsrat der RUAG-Beteiligungs­gesellschaft

Im Jahr 2019 gründete der Bundesrat eine übergeordnete Beteiligungsgesellschaft der RUAG. Diese dient bis dato zur Gewährleistung der strategischen Ziele des RUAG-Konzerns. Aufgrund des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) kann der Bund gemäss Art. 4 BGRB Einsitz in den Verwaltungsrat des Beteiligungsunternehmens nehmen, so dass derselbe seine Interessen vertreten kann. So entschied der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. März 2021, dass er als Eigner des RUAG-Konzerns bis zu dessen Entflechtung Einsitz in den Verwaltungsrat der zugehörigen Beteiligungsgesellschaft nimmt. Ziel dieses Einsitzes ist die Begleitung der RUAG international zu deren Privatisierung. Als Verwaltungsrat ernannte der Bundesrat den Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Toni Eder sowie die Direktorin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) Sabine D’Amelio-Favez.