Bundesgericht, Urteil 6B_1349/2020 vom
Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 405 Abs. 2, Art. 406 Abs. 2 lit. a StPO. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben, darf das Berufungsgericht keine schriftliche Verhandlung durchführen. Das…
From the magazine SJZ-RSJ 11/2021 | S. 552-553 The following page is 552
Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 405 Abs. 2, Art. 406 Abs. 2 lit. a StPO. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben, darf das Berufungsgericht keine schriftliche Verhandlung durchführen. Das…
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