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From the magazine SJZ-RSJ 8/2021 | S. 412-420 The following page is 412

BGE 146 II 309 und die juristische Ausbildung an Fachhochschulen (Teil 2)

Im ersten Teil dieses Beitrags wurde ein Überblick gegeben über die juristische Ausbildung an Fachhochschulen. Es wurde gezeigt, dass in vielen Kantonen die Möglichkeit besteht, mit einem Fachhochschulbachelor und einem universitären Master zu Anwaltspraktikum und -prüfung zugelassen zu werden. BGE 146 II 309, welcher die Zulassung zum Anwaltspraktikum mit einem ausländischen Bachelor und einem schweizerischen Master behandelt, stellt diese Praxis infrage. Der vorliegende zweite Teil unterzieht den Entscheid einer kritischen Analyse und unterbreitet einen Vorschlag, wie man den Anliegen des Bundesgerichts gerecht werden kann, ohne die bewährte Zulassungspraxis zu gefährden.

La première partie de cet article a donné un aperçu de la formation juridique dans les hautes écoles spécialisées et a montré que, dans de nombreux cantons, il est possible d’être autorisé à accéder au stage d’avocat et à l’examen du barreau avec un bachelor d’une haute école spécialisée et un master d’une…

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