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From the magazine SJZ-RSJ 5/2021 | S. 242-244 The following page is 242

Bundesgericht, Urteil 1B_616/2020 vom

Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO. Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn Verbrechen oder schwere Vergehen drohen, welche die Sicherheit anderer erheblich gefährden. Bei Vermögensdelikten kommt dies nur…

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