Bundesgericht, Urteil 1B_616/2020 vom
Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO. Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn Verbrechen oder schwere Vergehen drohen, welche die Sicherheit anderer erheblich gefährden. Bei Vermögensdelikten kommt dies nur…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2021 | S. 242-244 The following page is 242
Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO. Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn Verbrechen oder schwere Vergehen drohen, welche die Sicherheit anderer erheblich gefährden. Bei Vermögensdelikten kommt dies nur…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.