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From the magazine SJZ-RSJ 3/2021 | S. 138-143 The following page is 138

Entwicklungen im Sportrecht | Le point sur le droit du sport

Berichtszeitraum November 2019 bis November 2020

I. Gesetzgebung und Arbeitsgruppen

A. COVID-19-Restriktionen und Finanzhilfe

Der Sport stand im Berichtsjahr zeitweise still.1 Ende Februar verbot der Bundesrat Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen.2 Zwei Wochen später durften, gestützt auf die COVID-19-Verordnung 2, keine Veranstaltungen mit mehr als 300 anwesenden Personen mehr durchgeführt werden, und Wettkämpfe in Sportarten mit engem Körperkontakt wie Tanzen, Rugby oder Schwingen wurden verboten.3 Hoffnung keimte auf, als ab dem 19. Juni 2020 Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern und ab dem 2. September 2020 Grossveranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern – unter Auflagen – wieder stattfinden konnten.4 An Grossveranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern galt Sitzpflicht und Platzzuordnung im Zuschauerbereich. Stehbereiche waren im freien Gelände möglich, soweit eine Unterteilung in Sektoren vorgenommen und zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen wurden.5 Trotz dieser Lockerung waren…

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