Bundesgericht, Urteil 5A_367/2020 vom
Art. 298 Abs. 2ter, Art. 298b Abs. 3ter ZGB. Die alternierende Obhut kommt eher in Betracht, wenn die Eltern das Kind schon vor ihrer Trennung abwechselnd betreuten; daran ändert auch ein von einem…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2021 | S. 93-94 The following page is 93
Art. 298 Abs. 2ter, Art. 298b Abs. 3ter ZGB. Die alternierende Obhut kommt eher in Betracht, wenn die Eltern das Kind schon vor ihrer Trennung abwechselnd betreuten; daran ändert auch ein von einem…
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