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From the magazine SJZ-RSJ 2/2021 | S. 85-90 The following page is 85

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Berichtszeitraum November 2019 bis Oktober 2020

I. Zivilprozessrecht

A. Gesetzgebung

Am 20. Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft1 zur Änderung der ZPO mit dem Untert­itel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung». So sollen die heute häufig als faktische Zugangsschranke empfundenen Gerichtskostenvorschüsse grundsätzlich halbiert werden, d.h., dass bei Prozesseinleitung von der klagenden Partei, Ausnahmen vorbehalten, maximal die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten als Vorschuss verlangt werden kann. Auch soll künftig der Staat das Inkassorisiko für der Gegenpartei auferlegte Gerichtskosten tragen; bislang haftet dafür die nicht kostenpflichtige Partei mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss. Die Bestrebungen, schweizerische Gerichte für internationale Handelsstreitigkeiten zur Verfügung zu stellen, sollen unterstützt werden mit der Möglichkeit, dass die Parteien unter bestimmten Voraussetzungen die Handelsgerichte prorogieren und, unter Vorbehalt der kantonalen Regelung,…

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